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Unsere AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen XENION AG

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen. Bestellungen nimmt XENION AG ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen entgegen. Spätestens mit Annahme der Ware gelten diese AGB als angenommen. Diesen Bedingungen entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt XENION AG nicht an.

1.2. XENION AG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsanbahnung und/oder -abwicklung zur Verfügung gestellten Daten über den Besteller im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Besteller mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Angebote des XENION AG sind freibleibend. Insbesondere sind die auf der Homepage enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. XENION AG behält sich jederzeitige Änderungen und Verbesserungen vor, die dem technischen Fortschritt oder der Produktentwicklung dienen. Bestellungen werden nur über die Homepage www.xenion.biz entgegen genommen.

2.2. Mit dem Abschluss der Bestellung durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellübersicht aufgeführten Artikel ab. XENION AG wird dem Besteller den Eingang seiner Bestellung umgehend per E-Mail bestätigen. Der Kaufvertrag kommt erst bei Auslieferung der Ware zustande.

2.4. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, ist XENION AG berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Über die Nichtlieferbarkeit wird der Besteller unverzüglich informiert. Eine etwaig vom Besteller geleistete Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.

3. Preise, Zahlungs- und Versandmodalitäten

3.1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten. . Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Alle Rechnungsbeträge sind sofort, ohne Abzug zu zahlen. Eine Zahlung per Überweisung gilt erst als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag auf unserem Bankkonto gutgeschrieben worden ist. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht XENION AG das Recht zu, nach seiner Wahl Vorkasse vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung der Bestellung zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen und/ oder vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche durch vertragswidriges Verhalten des Bestellers entstandenen Kosten hat dieser XENION AG zu erstatten. Dem Besteller steht ein Schadenersatzanspruch in solchen Fällen nicht zu.

3.2. Angaben über Lieferzeiten erfolgen unter dem Vorbehalt, dass der Artikel nicht vergriffen ist oder es zu Lieferengpässen von Seiten des Lieferanten von XENION AG kommt. Lieferverzögerungen werden dem Besteller zeitnah mitgeteilt. Teillieferungen sind möglich. Ist ein Artikel nicht lieferbar, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Überschreitet XENION AG die Lieferzeit aus Gründen, die von XENION AG zu vertreten sind, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zum Wert der bestellten Ware begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass XENION AG den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Die vorstehende Begrenzung der Schadensersatzverpflichtung gilt nicht, wenn XENION AG eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

3.3. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Verpackung auf Rechnung und Risiko des Bestellers; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. serienmäßige Verpackungen) und Versicherungen gegen Schäden aller Art gehen zu Lasten des Bestellers.

3.4. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Besteller über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Besteller das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung.

3.5. Der Besteller trägt die Versandkosten für Rücksendungen von Ware im Wert von unter EUR 40,00. XENION AG behält es sich vor, nicht ausreichend frankierte Rücksendungen nicht anzunehmen.

3.6. Bei unberechtigter Annahmeverweigerung der von XENION AG gelieferten Ware berechnen XENION AG die uns entstandenen Kosten, mindestens jedoch für die Bearbeitung eine Gebühr von EUR 20,00. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

3.7. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. XENION AG behält sich das Recht vor, den im Verzug befindlichen Besteller von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

4. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

4.1. Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen uns und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden.

4.2. Der Widerruf ist zu richten an:

XENION AG
Alt-Fechenheim 111
60386 Frankfurt am Main
Deutschland
telefax +49 (0) 69 403569-69
email: withdrawal@xenion.biz


Im Falle des Widerrufs ist die Ware an die folgende Adresse zu senden:

XENION AG
Alt-Fechenheim 111
60386 Frankfurt am Main
Deutschland

4.3. Das Widerrufsrecht erlischt bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Des Weiteren erlischt das Widerrufsrecht bei Artikeln, die gebraucht und/ oder bespielt wurden und/ oder ohne Originalverpackung zurück gesandt werden.

4.4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sollte die Ware nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden können, so hat der Besteller insoweit Wertersatz zu leisten.

4.5. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Bestellers und wird ggf. anschließend verrechnet. Nr. 3.5. gilt entsprechend.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1. XENION AG behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist XENION AG berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, XENION AG hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Besteller ist verpflichtet, bei Eingriffen Dritter, wie z.B. Pfändungen, u. a. XENION AG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit XENION AG die Eigentumsrechte gemäß § 771 ZPO wahren kann.

5.2. Im kaufmännischen Verkehr gilt der Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer.

5.3. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt XENION AG jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. XENION AG bleibt weiterhin befugt, die Forderung selbst einzuziehen; jedoch verpflichtet XENION AG sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann hat der Besteller auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, mithin alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

5.4. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller erfolgt stets unter Ausschluss des Eigentumserwerbs. Eine Verarbeitung und/ oder Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen, EUROWORDSHOP nicht gehörenden Gegenständen führt zum Erwerb des entsprechenden anteiligen Miteigentums an der neuen Sache. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Insbesondere verwahrt der Besteller das Alleineigentum oder das Miteigentum für XENION AG.

5.5. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertragverhältnis gegen XENION AG an einen Dritten ist ausgeschlossen.

6. Gewährleistung

6.1. Ansprüche des Bestellers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer, Mängel unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von ihrem Vorliegen und innerhalb der Gewährleistungsfrist XENION AG gegenüber anzeigt. Der Besteller ist verpflichtet, XENION AG die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes zu gestatten. Für Kaufleute gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften.

6.2. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist XENION AG nach seiner Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Besteller ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers vereinbart; XENION AG ist jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Bestellers zu klagen.

8. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht von Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich gewollten am nächsten kommt.

Stand: Januar 2008



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